Allgemeines zur Impfung: Wie kann ich mich vor dem HP-Virus schützen?

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Abstrichuntersuchung (Pap-Test)

Was bedeuten die Pap-Gruppen?


• Der Befund Pap I bezeichnet ein normales Zellbild. Kontrolle ist nicht erforderlich, der nächste Abstrich erfolgt im Rahmen der nächsten regulären Krebsfrüherkennungsuntersuchung.
Pap II bedeutet, dass veränderte Zellen entdeckt wurden. Sie sind jedoch unverdächtig. Meistens handelt es sich um entzündliche Zellveränderungen, die durch Bakterien oder andere Keime verursacht sind. Das Vorgehen richtet sich nach der Ausprägung des Befunds. Gegebenenfalls erfolgt nach einer Behandlung der Entzündung ein erneuter Abstrich.
• Die Bezeichnung Pap II k oder Pap II w wird im Praxisalltag häufig gebraucht, wenn der Abstrich nicht eindeutig beurteilt werden kann und kontrolliert (k) beziehungsweise wiederholt (w) werden muss. Zur genaueren Abklärung kann zusätzlich ein HPV-Test erfolgen.
• Der Befund Pap III bedeutet, dass schwere entzündliche Veränderungen festgestellt wurden, die aber eine Unterscheidung zwischen gut- und bösartig nicht zulassen, so dass entartete Zellen nicht sicher auszuschließen sind. Je nach Befund wird der Abstrich kurzfristig kontrolliert oder eine Untersuchung des Gebärmutterhalses unter Verwendung einer Lupenvergrößerung (Kolposkopie) mit feingeweblicher Abklärung (Biopsie) durchgeführt. Zur genaueren Abklärung kann zusätzlich ein Test auf humane Papillomviren erfolgen.
• Der Befund Pap III D heißt, dass leichte bis mäßige, in jedem Fall aber als auffällig einzustufende Zellveränderungen entdeckt wurden. Ein Kontroll-Abstrich nach drei Monaten ist ausreichend. Wenn die mikroskopische Untersuchung ergibt, dass die Veränderungen noch immer bestehen, erfolgt eine Kolposkopie, eine genauere Inspektion des Muttermundes mit einer Scheidenlupe (Kolposkop). Bleibt der Befund Pap III D ein Jahr lang bestehen, werden bei einer erneuten Kolposkopie Gewebeproben vom Gebärmutterhals entnommen und feingeweblich (= histologisch) untersucht. Zur genaueren Abklärung wird ein HPV-Test empfohlen.
• Der Befund Pap IV bedeutet, dass im Abstrich eindeutig veränderte Zellen entdeckt wurden, die auf eine Krebsvorstufe (Präkanzerose) oder auf einen Krebs im frühen Stadium (In-Situ-Karzinom) hindeuten. Es folgt die genauere mikroskopische Untersuchung des Gewebes, wozu unter Sichtkontrolle mit dem Kolposkop eine Probe des verdächtigen Gewebebezirkes entnommen wird (Biopsie). Ein HPV Test ist nicht nötig.
• Der Befund Pap V sagt aus, dass eindeutige Hinweise auf ein bereits über die Schleimhaut hinaus vorgedrungenes Zervixkarzinom oder einen anderen bösartigen Tumor vorliegen. Die Diagnose muss durch eine Biopsie und feingewebliche Begutachtung gesichert werden. Ein HPV-Test ist nicht nötig.