Abstrichuntersuchung (Pap-Test)
Besondere Bedeutung für die Früherkennung des Zervixkarzinoms kommt dem Zellabstrich zu, dem so genannten Pap-Test, der in Deutschland im Rahmen des Krebsfrüherkennungsprogramms Frauen ab 20 Jahren jährlich angeboten wird.
Der Name des Tests geht auf den Anatomen George Papanicolaou zurück, der die Methode bereits in den 1940er Jahren in den USA entwickelt hat.
Ablauf eines Pap-Tests
Um den Muttermund und die sichtbaren Anteile des Gebärmutterhalses zu untersuchen, führt der Frauenarzt ein Spekulum in die Scheide ein und entfaltet sie. Auf diese Weise kann er den Muttermund direkt einsehen. Mit einem Spatel streicht der Arzt Zellen aus dem Bereich des Muttermundes (Portio) und mit einem Bürstchen Zellen aus dem Gebärmutterhalskanal (Zervikalkanal) ab. Das Abstrichmaterial wird jeweils auf ein Glasplättchen aufgebracht, haltbar gemacht und zur Untersuchung an ein Labor gesandt.
Diese Begutachtung des Abstrichpräparats unter dem Mikroskop führt ein auf Zelluntersuchungen spezialisierter Arzt, ein Zytologe, durch. Eine spezielle Anfärbung des Abstrichmaterials erleichtert die Beurteilung der Zellen.
Der Pap-Abstrich
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mit der kleinen Bürste | mit dem Spatel |
Dünnschichtzytologie
Bei der so genannten Dünnschichtzytologie werden die beim Abstrich entnommenen Zellen vor der Untersuchung aus ihrem Verband gelöst, von Blut- und Schleimbeimengungen befreit und "gereinigt". Erst dann werden sie in einer dünnen Schicht auf ein Glasplättchen (Objektträger) aufgebracht und ebenfalls mikroskopisch begutachtet. Bisher ist nicht sicher belegt, dass dieses Verfahren dem klassischen Pap-Test in der Entdeckung von Zellveränderungen überlegen ist (Davey 2006). Es wird im Rahmen der Früherkennung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten. Bei der Dünnschichtzytologie kann an demselben Abstrich-Präparat noch ein HPV-Test durchführt werden, wenn dies sinnvoll ist (siehe Folgeuntersuchungen).
Das Erscheinungsbild der untersuchten Zellen wird in den verschiedenen Ländern zum Teil unterschiedlich klassifiziert und beurteilt.
In Deutschland erfolgt die Beurteilung nach der Münchener Nomenklatur II, die fünf Befundgruppen - Pap I bis Pap V - unterscheidet.
Abstrichbefund Pap I bis Pap V


