
Die Gebärmutterhalskrebsvorsorge ändert sich: Was Sie jetzt wissen müssen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Pressemitteilung am 16. September 2016 seine Änderungen der Eckpunkte für das zukünftige Screening auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom-Screening) bekannt gemacht:
Frauen ab dem Alter von 35 Jahren soll, statt der derzeitigen jährlichen zytologischen Untersuchung, alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung – bestehend aus einem Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV-Test) und einer zytologischen Untersuchung (Pap-Test) – angeboten werden. Frauen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren haben weiterhin Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung.
Lesen Sie hier in unserem
Informationsschreiben zum geänderten Zervixkarzinom-Screening
alle wichtigen Änderungen zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennungsuntersuchung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im September beschlossen hat!
