Vereinszweck und Ziele
ZERVITA e. V. hat sich zum Ziel gesetzt die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zu fördern, wobei der Themenschwerpunkt der Vereinsarbeit die Aufklärung über Humane Papillomviren (HPV) und die durch diese Viren ausgelösten Krebs-erkrankungen ist. Diese Ziele werden durch die Zusammenarbeit und Unterstützung der Projektgruppe ZERVITA sowie deren Maßnahmen im Rahmen der Aufklärung über (Gebärmutterhals-)Krebs und HPV erreicht. Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über die betreffenden Themen soll beispielsweise durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen, Aktionen, Projekte und Veranstaltungen erfolgen.
ZERVITA e. V. verfolgt gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO).
Gemeinnützigkeit
Eine Tätigkeit wird als gemeinnützig bezeichnet, wenn Sie die Förderung des Gemeinwohls zum Ziel hat.
ZERVITA e. V. hat sich gemäß der Vereinssatzung verpflichtet ausschließlich gemeinnützig und selbstlos zu handeln. Die Gemeinnützigkeit des Vereins wird vom zuständigen Finanzamt jeweils rückwirkend geprüft. Grundlage hierfür ist § 52 der Abgabenordnung (AO), in der die genauen Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigekeit geregelt sind. Die Anerkennung erfolgt durch einen Freistellungsbescheid, welcher für den Verein einerseits eine Steuerbegünstigung darstellt und ihn andererseits dazu berechtigt Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.