
Änderungen des G-BA Beschluss zur Umstrukturierung der gynäkologischen Krebsfrüherkennung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Pressemitteilung seine Änderungen der Eckpunkte für das zukünftige Screening auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom-Screening) bekannt gemacht. Frauen ab dem Alter von 35 Jahren soll statt der derzeitigen jährlichen zytologischen Untersuchung alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung – bestehend aus einem Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV) und einer zytologischen Untersuchung – angeboten werden. Frauen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren haben weiterhin Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung.
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