Abstrichuntersuchung (Pap-Test)
Befunde der zytologischen Früherkennungsuntersuchung werden anhand der sogenannten Münchner Nomenklatur in verschiedene Gruppen eingeteilt. Im umgangssprachlichen Gebrauch werden diese Gruppen auch als Pap-Gruppen oder einfach nur als Pap bezeichnet.
Was bedeutet der Pap-Befund?
Seit dem 1. Juli 2014 ist die neue Münchner Nomenklatur III in Gebrauch.
Die Ergebnisse der Abstrichuntersuchung wurden bisher in die Gruppen I bis V eingeteilt. In der neuen Münchner Nomenklatur III sind in diesen bereits bestehenden Gruppen weitere Untergruppen eingeführt. Die jeweils angefügten Buchstaben haben dabei folgende Bedeutung:
- a = Auffälligkeit in der medizinischen Vorgeschichte der Patientin vorhanden (Anamnese)
- p = Veränderung in den Deckzellen (Plattenepithel)
- g = Veränderung im Drüsengewebe (glandulär)
- e = Gebärmutterschleimhaut (Endometrium)
- x = unklare Herkunft
Gruppe | Definition | Nächste Schritte |
---|---|---|
0 | Unzureichendes Material | Der Abstrich sollte wiederholt werden. |
I | Unauffällige und unverdächtige Befunde des Abstriches | Nächster Abstrich erfolgt im normalen Vorsorgeintervall. |
IIa | Unauffällige Befunde des Abstriches, es gibt aber Hinweise auf eine auffällige Vorgeschichte der Patientin | Ggf. sollte aufgrund der auffälligen Vorgeschichte eine Kontrolle des zytologischen Abstriches erfolgen. |
II | Bedingt auffällige Befunde | |
p | Die Zellen sind meist unwesentlich oder nur geringergradig verändert. Es besteht noch keine Krebsvorstufe oder Krebs. | Abstrichuntersuchung nach einem Jahr, ggf. mit weiteren Tests wie eine Kolposkopie (Scheidenspiegelung). Bei dem Befund II-e sollen weitere Untersuchungen durch den Frauenarzt bzw. die Frauenärztin durchgeführt werden. |
III | Unklare bzw. zweifelhafte Befunde | |
p | In den Zellproben wurden keine Krebszellen gefunden, jedoch wurden auffällige Veränderungen festgestellt, die nicht eindeutig zu bestimmen sind. | Eine weitere Abstrichuntersuchung wird durchgeführt und oft weitere Zusatztests vorgenommen. Eine antibiotische oder hormonelle Behandlung, eine Kolposkopie (Scheidenspiegelung) oder manchmal auch eine kleine Gewebeentnahme können erforderlich sein. |
IIID | Dysplasiebefund mit größerer Neigung zur Rückentwicklung; noch keine Krebszellen | |
IIID1 | Es zeigen sich leichte Zellveränderungen möglicher Krebsvorstufen, wobei noch kein Krebs vorliegt. Es besteht allerdings ein geringes Risiko Krebszellen zu entwickeln. Der Befund wird meist als leichte oder mäßige Dysplasie bezeichnet (analog zu CIN 1 und CIN 2). Gerade bei jungen Frauen kommt dieser Befund häufig vor. | Da sich die Veränderungen oft wieder von selbst zurückbilden, werden die IIID-Befunde abwartend kontrolliert. Bei einem wiederkehrenden gleichen Befund sollte eine Abklärung durch ergänzende Untersuchungen, wie die Kolposkopie (Scheidenspiegelung) oder weitere Zusatztests, erfolgen. |
IVa | Unmittelbare Vorstadien des Gebärmutterhalskrebses | |
p | Bei diesem Befund liegen starke Zellveränderungen vor. Man spricht auch von einer schweren Dysplasie oder von einer „in-situ-Vorstufe“. | Die Veränderungen bilden sich ohne Behandlung nur selten zurück. Ein operativer Eingriff ist oft nicht zu umgehen. |
IVb, V | Unmittelbare Vorstadien oder Krebs | |
IVb
| Bei Abstrichen der Gruppe IVb und V ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich Krebs entwickelt hat. | Der Befund wir durch eine zusätzliche Gewebeprobe abgeklärt, wobei die weitere Behandlung von dem Ergebnis der Gewebeanalyse abhängig ist. |
Wichtig:
Ein auffälliges Ergebnis des Pap-Tests ist keine Krebsdiagnose.
Bei Pap-Befunden der Gruppen III, IV und V (und vorherigen Wiederholungen oder angemessenen Wartezeiten) veranlassen Frauenärzte die Entnahme einer Gewebeprobe mittels Kolposkopie. Die Befunde der Gewebeuntersuchung werden mit der Abkürzung "CIN" bezeichnet.